1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AP Swissimmo, Inhaber Ajrim Ponik, Eichtalstrasse 11, 8634 Hombrechtikon (nachfolgend „AP Swissimmo“) und ihren Kundinnen und Kunden, Privatpersonen wie Unternehmen (nachfolgend „Kunde“), über die Planung, Koordination und Ausführung von Sanierungs- und Renovationsarbeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AP Swissimmo ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Aufmass und Offerte
Das Aufmass vor Ort und die Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Die Offerte basiert auf dem Aufmass und den Angaben des Kunden. Sie ist während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich bestätigt (unterzeichnet oder per E-Mail). Massgebend für den Leistungsumfang sind die Offerte mit ihren Positionen und diese AGB.
4. Leistungen und Partnerbetriebe
AP Swissimmo plant und koordiniert die Arbeiten und ist alleiniger Vertragspartner des Kunden. Für die Ausführung zieht AP Swissimmo qualifizierte Partnerbetriebe bei, bei Bedarf auch Architekten. AP Swissimmo bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erfüllung verantwortlich.
5. Preise
Es gelten die Preise gemäss Offerte in Schweizer Franken. Eine allfällige Mehrwertsteuer ist in der Offerte ausgewiesen. Der offerierte Preis ist verbindlich für den darin beschriebenen Leistungsumfang.
6. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Kunde Änderungen oder zusätzliche Leistungen, oder zeigen sich während der Arbeiten Umstände, die beim Aufmass nicht erkennbar waren (z. B. verdeckte Schäden an Leitungen oder Untergrund), informiert AP Swissimmo den Kunden vorab. Mehrkosten werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und verrechnet.
7. Zahlungsbedingungen
Die Materialkosten sind als Anzahlung vor der Bestellung des Materials fällig. Der Restbetrag wird in Raten nach Baufortschritt gemäss Offerte in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann AP Swissimmo die Arbeiten nach schriftlicher Mahnung unterbrechen sowie Verzugszins gemäss Gesetz verlangen.
8. Termine
Die vereinbarten Termine werden verbindlich geplant. Verzögerungen durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von AP Swissimmo, etwa Lieferengpässe, behördliche Auflagen, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden, verlängern die Fristen angemessen. AP Swissimmo informiert den Kunden umgehend.
9. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde gewährt zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Räumen, stellt Strom und Wasser zur Verfügung und holt, soweit nötig, die Zustimmung von Vermieter, Verwaltung oder Stockwerkeigentümergemeinschaft ein. Ist eine Baubewilligung erforderlich, unterstützt AP Swissimmo den Kunden dabei.
10. Abnahme
Nach Fertigstellung findet eine gemeinsame Abnahme statt, die schriftlich protokolliert wird. Festgestellte Mängel werden im Protokoll festgehalten und innert angemessener Frist behoben. Nimmt der Kunde die Arbeiten in Gebrauch, ohne dass eine Abnahme stattgefunden hat, gelten sie als abgenommen.
11. Gewährleistung
AP Swissimmo leistet Gewähr für eine fachgerechte Ausführung gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Werkvertrag. Mängel sind nach ihrer Entdeckung umgehend schriftlich zu melden. Der Kunde hat in erster Linie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Für Material gelten zusätzlich die Garantiebestimmungen der Hersteller.
12. Haftung
AP Swissimmo haftet für Schäden, die sie oder ihre Partnerbetriebe absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Rücktritt
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, schuldet er die bis dahin erbrachten Leistungen, bereits bestelltes Material sowie eine angemessene Entschädigung gemäss Art. 377 OR.
14. Datenschutz
AP Swissimmo bearbeitet Personendaten des Kunden nur zur Abwicklung des Auftrags und gibt sie dazu an beteiligte Partnerbetriebe weiter. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von AP Swissimmo in Hombrechtikon, soweit das Gesetz keinen zwingenden anderen Gerichtsstand vorsieht, etwa für Konsumentinnen und Konsumenten.